Von der Unternehmerfamilie zur vermögensverwaltenden Familie
Der Weg zu einer vermögensverwaltenden Familie kann sehr unterschiedlich sein: während die eine Unternehmerfamilie bereits durch fortlaufende Gewinnausschüttungen im Laufe der Jahre ein großes Privatvermögen bilden kann, wird die andere Familie erst durch einen oder mehrere Unternehmensverkäufe zum Inhaber eines großen Privatvermögens. Entscheidend ist die Tatsache, dass für die erfolgreiche Steuerung eines Privatvermögens ganz andere Qualitäten benötigt werden als für die erfolgreiche Steuerung eines Unternehmens.
Der Unternehmer ist beim Schritt in die Selbständigkeit häufig ohne großes Privatvermögen ausgestattet, was in dem meisten Fällen die Folge hat, dass er bereits beim Start oder später in der Wachstumsphase auf Fremdfinanzierungen angewiesen ist. Ebenso ist es an der Tagesordnung bzw. unvermeidlich, dass der Unternehmer „alles auf eine Karte setzt“, d. h. Zeit und Geld werden weitestgehend in diese eine Aktivität, d.h. sein Unternehmen investiert. Die Risiken sind bekannt: scheitert der Unternehmer damit, verliert er häufig einen Großteil seines Vermögens; falls er persönlich haftet, kann das bis zur Privatinsolvenz gehen. Auf der anderen Seite winkt die Belohnung: nicht nur die Erfüllung seines Lebenstraums durch eine selbst gewählte Tätigkeit mit großen Freiheitsgraden, sondern auch – bei entsprechendem Erfolg – große Entlohnungen und Kapitalgewinne, wie sie der Angestellte in der Regel nicht kennt.
Ein Vermögensinhaber hingegen wird gut beraten sein, nicht alles auf eine Karte zu setzen und schon gar nicht mit Fremdfinanzierungen zu agieren - zumindest was die unternehmerischen Investitionen wie Aktien, Private Equity und Firmen-Beteiligungen betrifft. Hier reicht der Blick zurück auf die Finanzkrise rund um die Lehman-Pleite, als große Vermögen wie die der Familien Schickedanz, Merckle oder Schäffler ruiniert oder nahe an den Ruin gebracht wurden. Hier waren durchweg Fremdfinanzierungen im Spiel.
Vielmehr sind Diversifikation auf der einen Seite und das Maßhalten bei der Renditeerwartung auf der anderen Seite gefragt. Wer sein Vermögen langfristig in seiner Kaufkraft erhalten will, braucht im langjährigen Mittel mindestens eine Bruttorendite von mehr als 4 %. Nahezu ein Drittel der Rendite wird die Ertragssteuer verzehren, ca. ein Prozent Vollkosten rund um das Vermögen entstehen schnell inkl. Steuer- und Rechtsberatung, und letztendlich nagt die Inflation, die gerade bei einem gehobenen Lebensstandard deutlich über den veröffentlichten Raten liegt, an der Substanz. Der Generationenübergang mit seiner Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer ist hierbei noch gar nicht subsummiert.
Wer aber in Zeiten einer Durchschnittsverzinsung deutscher Staatsanleihen von unter 1%, aber auch magerer Mietrenditen usw. eine weit höhere Erwartung hegt als die genannten 4% läuft große Gefahr, sein Privatvermögen durch unverhältnismäßige Risiken substanziell zu gefährden. Kann über den reinen Substanzerhalt hinaus noch aus dem Vermögen gelebt werden, d.h. es kommt ohne Substanzschmälerung zu laufenden Entnahmen, und kann zudem die Erbschaftssteuer im Laufe der Jahre erwirtschaftet werden, sollte man sich mehr als glücklich schätzen. So sollte die Vermögensverwaltung eher als Vermögenserhaltung gesehen werden. Wer hier größere Versprechungen macht,
sollte im Umkehrschluss mit kritischen Augen gesehen werden. Als Fazit muss festgehalten werden: wer sich aus dem Unternehmertum verabschiedet, sollte sich zum selben Zeitpunkt von den großen Vermögenssteigerungsraten der erfolgreichen Unternehmerzeit verabschieden.